Der Begriff Podologie kommt aus dem griechischen und setzt sich zusammen aus „podos“ für Fuß und „logos“ für die Lehre / Kunde, also sinngemäß übersetzt die Lehre des Fußes. Seit 2001 sind die Begriffe Podologie / med. Fußpflege durch das Podologengesetz geschützte Begriffe. Das heißt nur wer auch die entsprechende Ausbildung absolviert hat darf sich Podologe oder med. Fußpfleger nennen.

Durch das Podologengesetz wird der Podologe als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Viele Podologen arbeiten in eigenen Praxen mit oder ohne Kassenzulassung eng mit Hausärzten, Hautärzten, Diabetologen, Orthopäden zusammen. Patienten, speziell Diabetiker mit diabetischen Fußsyndrom, bekommen als Präventivmaßnahme eine Heilmittelverordnung zur podologischen Therapie, die dann von Podologen mit einer Kassenzulassung abgearbeitet werden kann.